FiliTime
Rechtliches

AGB

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der cloudbasierten Software „FiliTime 2.0“ (nachfolgend „Software“ oder „FiliTime 2.0“) sowie für damit verbundene Leistungen der FiliTime GmbH.

2. FiliTime richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

3. Art und Umfang des gebuchten Leistungspakets, Anzahl der enthaltenen Benutzer, Zusatzleistungen, Vertragslaufzeit und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Bestellformular bzw. der Auftragsbestätigung sowie dem gültigen Preis- und Leistungsblatt.

4. Im Fall von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

  • individuell vereinbarter Vertrag bzw. Angebot,
  • Preis- und Leistungsblatt,
  • Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, soweit einschlägig,
  • diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn FiliTime ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

1. FiliTime 2.0 ist eine cloudbasierte Software zur Planung und Organisation betrieblicher Ressourcen und Abläufe.

2. FiliTime stellt dem Kunden die Software während der Vertragslaufzeit über eine Datenfernverbindung zur Nutzung bereit.

3. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten FiliTime-Paket und der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung.

4. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software entsprechend der vereinbarten Anzahl von Benutzern.

5. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes oder Installation auf eigener Infrastruktur besteht nicht.

6. FiliTime 2.0 ist ein eigenständiges Produkt. Ein bestehender Vertrag über die Nutzung von FiliTime 1.0 wird nicht automatisch auf FiliTime 2.0 umgestellt.

7. Der Wechsel von FiliTime 1.0 zu FiliTime 2.0 erfolgt aufgrund eines gesonderten FiliTime-2.0-Vertrags bzw. einer Wechselvereinbarung.

§ 3 Vertragsschluss und Bereitstellung

1. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots von FiliTime, Unterzeichnung eines Bestellformulars oder eine entsprechende elektronische Buchung und Bestätigung zustande.

2. FiliTime stellt dem Kunden nach Vertragsschluss die vereinbarten Benutzerzugänge zur Verfügung.

3. Termine für Datenmigration, Einrichtung, Onboarding, Schulung und Produktivsetzung werden individuell vereinbart. Soweit Angaben, Daten oder Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind, beginnen vereinbarte Einrichtungs- oder Migrationsfristen erst nach vollständiger Bereitstellung dieser Informationen.

§ 4 Leistungen, Wartung und Weiterentwicklung

1. FiliTime stellt die Software entsprechend dem vertraglich vereinbarten Funktionsumfang zur Verfügung.

2. FiliTime wartet die Software und entwickelt sie technisch und funktional weiter.

3. FiliTime ist insbesondere berechtigt,

  • Benutzeroberflächen anzupassen,
  • Bedienabläufe zu verändern,
  • technische Komponenten auszutauschen,
  • Sicherheitsmechanismen weiterzuentwickeln,
  • Funktionen technisch zu verändern,
  • bestehende Funktionen durch gleichwertige oder weiterentwickelte Funktionen zu ersetzen.

4. Der wesentliche vertragliche Nutzen der Software darf hierdurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

5. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt, soweit nicht Sicherheits-, Stabilitäts- oder gesetzliche Gründe eine kurzfristigere Umsetzung erforderlich machen.

6. Ein Anspruch des Kunden auf dauerhafte Beibehaltung einer bestimmten Benutzeroberfläche, technischen Architektur oder konkreten technischen Umsetzung besteht nicht.

7. Individuelle Entwicklungs- oder Änderungswünsche sind nicht Bestandteil des Standardvertrags und können gesondert angeboten und vergütet werden.

§ 5 Verfügbarkeit, Wartung und Störungen

1. FiliTime strebt eine hohe Verfügbarkeit der Software an. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit wird nur geschuldet, soweit diese ausdrücklich in einem gesonderten Service-Level-Agreement vereinbart wurde.

2. FiliTime ist berechtigt, Wartungs-, Sicherheits- und Aktualisierungsarbeiten durchzuführen.

3. Planbare Wartungsarbeiten, durch die die Nutzung wesentlich eingeschränkt wird, werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und mit angemessenem Vorlauf angekündigt.

4. Bei dringenden Sicherheits-, Datenschutz- oder Stabilitätsmaßnahmen kann FiliTime Wartungsarbeiten auch kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung durchführen.

5. FiliTime ist nicht für Einschränkungen der Software verantwortlich, die insbesondere beruhen auf:

  • fehlender oder unzureichender Internetverbindung beim Kunden,
  • Hard- oder sonstiger Software des Kunden,
  • nicht unterstützten Browsern oder Endgeräten,
  • Ausfällen von Telekommunikationsnetzen,
  • Störungen bei externen Infrastrukturanbietern außerhalb des Verantwortungsbereichs von FiliTime,
  • höherer Gewalt,
  • unsachgemäßer Verwendung durch den Kunden.

6. FiliTime wird bekannt gewordene Störungen und Mängel entsprechend ihrer Schwere und betrieblichen Bedeutung möglichst zeitnah bearbeiten.

§ 6 Preise und Pakete

Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die nachfolgende Übersicht gibt den bei Vertragsschluss gültigen Stand wieder; maßgeblich ist stets das aktuell gültige Preis- und Leistungsblatt gemäß § 1 Abs. 3.

PaketGrundpreis / MonatBenutzer inklusiveZusätzlicher Benutzer
Basispaket69,00 EUR510,00 EUR / Monat
Team-Paket129,00 EUR158,00 EUR / Monat
Werk-Paket249,00 EUR405,00 EUR / Monat

6.4 Jährliche Abrechnung

1. FiliTime kann neben einer monatlichen Abrechnung auch eine jährliche Vorauszahlung anbieten.

2. Aus einer jährlichen Abrechnung ergibt sich kein automatischer Anspruch auf einen Preisnachlass.

3. Maßgeblich ist der im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag vereinbarte Jahrespreis.

4. Zusätzlich gebuchte Benutzer und Zusatzleistungen werden entsprechend dem jeweils vereinbarten Preis berechnet.

§ 7 Zahlungsbedingungen

1. Wiederkehrende Nutzungsgebühren werden entsprechend dem gewählten Vertragsmodell monatlich oder jährlich im Voraus berechnet.

2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3. Gesonderte Leistungen wie Migration, Einrichtung, Onboarding, Schulung, Beratung oder zusätzliche Entwicklungsleistungen werden entsprechend dem jeweiligen Angebot abgerechnet.

4. Während einer bereits laufenden Vertragsperiode bleibt der individuell vereinbarte Preis grundsätzlich unverändert, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder eine zulässige Preisanpassung nach diesen AGB erfolgt.

§ 8 Founding-Kunden

8.1 Founding-Status und Founding-Beitrag

1. Kunden können im Rahmen der Einführung von FiliTime 2.0 den Status eines „Founding-Kunden“ erhalten.

2. Voraussetzung hierfür ist die Zahlung eines einmaligen Founding-Beitrags in Höhe von 5.000,00 EUR netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

3. Der Founding-Beitrag stellt die Beteiligung des Kunden am Founding-Programm und den hierfür eingeräumten besonderen Leistungen und Privilegien dar.

4. Der Founding-Beitrag ist nicht rückerstattbar.

5. FiliTime rechnet den gezahlten Founding-Beitrag zusätzlich vollständig auf künftig fällig werdende FiliTime-Nutzungsgebühren des jeweiligen Founding-Kunden an.

6. Die Verrechnung erfolgt fortlaufend, bis der hierfür vorhandene Anrechnungsbetrag vollständig verbraucht ist.

7. Ein Anspruch auf Auszahlung eines nicht verbrauchten Anrechnungsbetrags besteht nicht.

8. Dies gilt insbesondere auch bei Kündigung, Vertragsbeendigung oder Nichtinanspruchnahme von FiliTime-Leistungen.

9. Der Founding-Status begründet keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an FiliTime, keine Stimmrechte, keine gesellschaftsrechtlichen Informationsrechte und keine Beteiligung am Unternehmensergebnis.

9.1 Founding-Leistungen

Founding-Kunden erhalten insbesondere folgende zusätzlichen Leistungen:

Kostenlose Datenmigration

Die einmalige Standardmigration der vorhandenen Daten von FiliTime 1.0 nach FiliTime 2.0 ist für Founding-Kunden ohne gesondertes Migrationsentgelt enthalten.

Kostenlose Einrichtung und Onboarding

Die erstmalige Standardeinrichtung und das Onboarding in FiliTime 2.0 sind im vereinbarten Founding-Leistungsumfang enthalten.

Kostenlose Einführungsschulung

Founding-Kunden erhalten eine kostenlose Einführungsschulung im vereinbarten Umfang. Weitergehende oder später zusätzlich gewünschte Schulungen können gesondert vereinbart werden.

Drei Monate kostenloser Anwendungssupport

Founding-Kunden erhalten während der ersten drei Monate ab individueller Produktivsetzung von FiliTime 2.0 kostenlosen Anwendungssupport. Nach Ablauf dieser drei Monate gelten die jeweils vereinbarten Supportkonditionen.

Bevorzugter Support

Founding-Kunden erhalten auch nach Ablauf der ersten drei Monate eine priorisierte Bearbeitung ihrer Anwendungssupport-Anfragen gegenüber gewöhnlichen Supportanfragen. Kritische technische Störungen werden unabhängig vom Founding-Status entsprechend ihrer technischen Dringlichkeit priorisiert.

Mitgestaltung

Founding-Kunden werden bevorzugt in Feedback-, Test- und Entwicklungsprozesse von FiliTime eingebunden.

  • Anforderungen einzubringen,
  • neue Funktionen frühzeitig zu testen,
  • Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge einzubringen,
  • an ausgewählten Entwicklungsformaten teilzunehmen.

Ein Anspruch auf Umsetzung eines bestimmten Entwicklungswunsches entsteht hierdurch nicht.

Frühzeitige Einbindung in weitere Softwareprojekte

Founding-Kunden können bevorzugt zur Erprobung neuer Funktionen und weiterer Softwareprojekte von FiliTime eingeladen werden. Ein Anspruch auf Teilnahme an jedem Softwareprojekt besteht nicht.

§ 9 Migration von FiliTime 1.0 zu FiliTime 2.0

1. Die Übertragung bestehender Daten aus FiliTime 1.0 in FiliTime 2.0 ist eine gesonderte Migrationsleistung.

2. Für Founding-Kunden ist die vereinbarte Standardmigration im Founding-Paket enthalten.

3. Für Kunden ohne Founding-Status ist die Migration kostenpflichtig.

4. Der Aufwand und damit der Preis der Migration richten sich insbesondere nach:

  • Größe des Betriebs,
  • Umfang der vorhandenen Daten,
  • Anzahl der Benutzer und Ressourcen,
  • Menge und Struktur der Altdaten,
  • gewünschtem historischen Übertragungszeitraum,
  • erforderlicher Datenaufbereitung,
  • eventuell erforderlichen manuellen Zuordnungen.

5. Vor Durchführung erhält der Kunde ein entsprechendes Angebot bzw. eine Aufwandseinschätzung.

6. Vor der Migration ist insbesondere festzulegen, für welchen historischen Zeitraum Daten aus FiliTime 1.0 übernommen werden sollen.

7. Nicht Bestandteil einer normalen Migration sind ohne gesonderte Vereinbarung insbesondere:

  • Bereinigung fehlerhafter Altdaten,
  • manuelle Nachpflege unvollständiger Daten,
  • Migration von Daten aus Fremdsystemen,
  • individuelle Schnittstellenprogrammierungen,
  • kundenspezifische Softwareentwicklungen.

8. Der bisherige FiliTime-1.0-Vertrag endet erst zu dem im Wechselvertrag ausdrücklich festgelegten Zeitpunkt.

§ 10 Einrichtung und Onboarding

1. Einrichtung und Onboarding können als gesonderte Leistungen angeboten werden.

2. Für Kunden ohne Founding-Status sind Einrichtung und Onboarding grundsätzlich kostenpflichtig, sofern sie nicht ausdrücklich im gewählten Paket enthalten sind.

3. Der konkrete Leistungsumfang und die Vergütung werden im jeweiligen Preis- und Leistungsblatt bzw. Angebot festgelegt.

4. Bei Founding-Kunden sind die erstmalige Standardeinrichtung und das vereinbarte Standard-Onboarding Bestandteil des Founding-Pakets.

§ 11 Schulungen

1. Schulungs- und Beratungsleistungen sind grundsätzlich gesondert vergütungspflichtig, soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil eines Pakets oder des Founding-Programms sind.

2. Der derzeit vorgesehene Preis beträgt 120,00 EUR netto pro Stunde.

3. Founding-Kunden erhalten die vereinbarte Einführungsschulung kostenfrei.

4. Darüber hinausgehende Schulungs- und Beratungsleistungen können auch bei Founding-Kunden gesondert berechnet werden.

§ 12 Support

1. Die Meldung technischer Störungen oder Mängel der vertraglich geschuldeten Software ist Bestandteil des Softwarevertrags.

2. Davon zu unterscheiden ist der individuelle Anwendungssupport.

3. Zum Anwendungssupport gehören beispielsweise:

  • Fragen zur Bedienung,
  • Unterstützung bei individuellen Einstellungen,
  • Prozessberatung,
  • individuelle Hilfestellungen,
  • Einweisung neuer Mitarbeiter,
  • weitergehende Anwendungsberatung.

4. Anwendungssupport wird je nach gewähltem Supportpaket gesondert vergütet. Preise und etwaige Supportpakete ergeben sich aus dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsblatt bzw. dem individuellen Vertrag.

6. Founding-Kunden erhalten für drei Monate nach ihrer individuellen Produktivsetzung kostenlosen Anwendungssupport und anschließend eine priorisierte Bearbeitung ihrer Supportanfragen.

§ 13 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

1. die für die Nutzung notwendige Internetverbindung und geeignete technische Infrastruktur bereitzustellen,

2. Zugangsdaten vor unberechtigtem Zugriff zu schützen,

3. Benutzerkonten nur durch berechtigte Personen nutzen zu lassen,

4. erkennbare Störungen und Fehler möglichst unverzüglich zu melden,

5. die Software ausschließlich im vereinbarten Umfang, insbesondere im Rahmen der gebuchten Anzahl an Benutzern, zu nutzen. Nutzt der Kunde die Software in einem die gebuchte Benutzerzahl überschreitenden Umfang, wird er dies FiliTime unverzüglich anzeigen und die hierfür erforderlichen zusätzlichen Nutzungsrechte zu den jeweils geltenden Konditionen erwerben. FiliTime ist berechtigt, die Einhaltung der gebuchten Benutzerzahl anhand der innerhalb der Software vorhandenen Nutzungsdaten zu überprüfen,

6. keine unberechtigte Vervielfältigung, Dekompilierung oder technische Nachbildung der Software vorzunehmen, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen,

7. keine rechtswidrigen Inhalte oder Daten über die Software zu verarbeiten.

§ 14 Kundendaten

1. Die vom Kunden eingebrachten oder durch dessen Nutzung erzeugten kundenspezifischen Daten bleiben grundsätzlich Daten des Kunden.

2. FiliTime erhält für die Dauer des Vertrags die zur Speicherung, Sicherung, Verarbeitung und Bereitstellung technisch erforderlichen Nutzungsrechte an den Kundendaten.

3. FiliTime ist berechtigt, ausreichend anonymisierte und aggregierte technische Nutzungsdaten insbesondere für Fehleranalyse, Sicherheit, Verbesserung der Software, Kapazitätsplanung und Produktentwicklung zu verwenden, sofern hierdurch kein Rückschluss auf den Kunden oder betroffene natürliche Personen möglich ist.

§ 15 Datenschutz

1. Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

2. Soweit FiliTime personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

3. Der Kunde bleibt hinsichtlich seiner in der Software verarbeiteten personenbezogenen Daten grundsätzlich datenschutzrechtlich Verantwortlicher.

§ 16 Haftung

1. Ein Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine vertraglich vereinbarte wesentliche Funktion der Software nicht oder erheblich eingeschränkt zur Verfügung steht.

2. Der Kunde hat erkennbare Mängel FiliTime unverzüglich mitzuteilen.

3. FiliTime erhält Gelegenheit, einen gemeldeten und nachvollziehbaren Mangel innerhalb angemessener Frist zu untersuchen und zu beheben.

4. Unerhebliche Beeinträchtigungen begründen grundsätzlich keinen Mangel.

5. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen; dies gilt nicht, soweit FiliTime eine Garantie für die Beschaffenheit der Software übernommen hat, sowie nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6. FiliTime haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von FiliTime ausdrücklich übernommenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft.

7. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FiliTime darüber hinaus nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

8. Dies gilt entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von FiliTime.

9. Gesetzlich zwingende Mängelrechte bleiben unberührt.

§ 18 Jahresabonnement

1. Ein Jahresabonnement hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten.

2. Es verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird.

3. Das Jahresabonnement kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden.

4. Die Kündigung bedarf mindestens der Textform.

§ 19 Monatsabonnement

1. Das Monatsabonnement wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

2. Das Monatsabonnement kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

3. Die Kündigung bedarf mindestens der Textform.

§ 20 Außerordentliche Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn

  • wesentliche Vertragspflichten trotz angemessener Fristsetzung erheblich verletzt werden,
  • der Kunde mit erheblichen Zahlungen in Verzug gerät,
  • die Software rechtswidrig oder sicherheitsgefährdend genutzt wird,
  • eine Fortsetzung des Vertrags einer Partei aus sonstigen erheblichen Gründen nicht mehr zugemutet werden kann.

§ 21 Änderungen der AGB, Leistungen und Preise

1. FiliTime ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.

2. Ein sachlicher Grund kann insbesondere vorliegen aufgrund:

  • geänderter gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen,
  • neuer oder geänderter Rechtsprechung,
  • technischer Weiterentwicklungen,
  • Änderungen der Sicherheitsanforderungen,
  • Änderungen der technischen Infrastruktur,
  • Weiterentwicklungen des FiliTime-Leistungsangebots,
  • Änderungen betrieblicher Abläufe,
  • der Einführung neuer Funktionen oder Leistungsmodelle.

3. Änderungen werden dem Kunden grundsätzlich mindestens 30 Kalendertage vor ihrem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

4. Änderungen dürfen das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Kunden verändern.

5. Wesentliche Änderungen der Hauptleistungspflichten oder Vergütung während einer bereits laufenden festen Vertragsperiode erfolgen nur, soweit dies ausdrücklich vertraglich vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.

6. Änderungen von Preisen, Paketen oder Leistungsbestandteilen können insbesondere für eine nachfolgende Vertragsperiode vorgesehen werden. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig vor Beginn der neuen Vertragsperiode informiert.

7. Soweit eine Änderung der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden bedarf, wird FiliTime diese gesondert einholen.

8. Die jeweils bei Vertragsschluss beziehungsweise wirksam vereinbarte Fassung der AGB ist Bestandteil des Vertrags.

§ 22 Datenexport, Anbieterwechsel und Vertragsende

1. Der Kunde kann seine hierfür vorgesehenen Daten über die verfügbaren Exportfunktionen aus der Software exportieren.

2. FiliTime unterstützt gesetzlich vorgeschriebene Wechsel zu anderen Anbietern oder auf kundeneigene Infrastruktur entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen.

3. Gesetzlich unzulässige Wechselentgelte werden nicht erhoben.

4. Leistungen, die über die gesetzlich geschuldete Unterstützung hinausgehen, können gesondert angeboten und vergütet werden.

5. Nach Vertragsende erhält der Kunde für den gesetzlich bzw. vertraglich erforderlichen Zeitraum die Möglichkeit, seine verfügbaren Daten abzurufen.

6. Anschließend werden die Kundendaten entsprechend den datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 23 Rechte an der Software

1. Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an der Software verbleiben bei FiliTime bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

Der Kunde erhält ausschließlich die für die Dauer des Vertrags vereinbarten Nutzungsrechte.

§ 24 Vertraulichkeit

1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung des Vertrags zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.

2. Gesetzliche Offenlegungs-, Datenschutz- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

3. Von der Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen sind Informationen, die der empfangenden Partei bei Erhalt nachweislich bereits bekannt waren oder danach ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht von dritter Seite bekannt werden, die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt sind oder danach ohne Zutun der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, oder die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen; in letzterem Fall wird die offenlegungspflichtige Partei die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, vorab informieren.

§ 25 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Erfüllungsort ist Stuttgart. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

4. Anstelle einer unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

5. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

Anlage: Aktuelle Preis- und Leistungsübersicht

PaketGrundpreis / MonatBenutzer inklusiveWeiterer Benutzer
Basispaket69,00 EUR510,00 EUR / Monat
Team-Paket129,00 EUR158,00 EUR / Monat
Werk-Paket249,00 EUR405,00 EUR / Monat

Eine jährliche Abrechnung kann vereinbart werden. Ein automatischer Rabatt bei jährlicher Zahlung ist derzeit nicht vorgesehen.

Zusatzleistungen

LeistungAktueller Stand
Datenmigration FiliTime 1.0 → 2.0Preis nach Aufwand; abhängig insbesondere von Betriebsgröße, Datenmenge, Datenstruktur und gewünschtem historischen Übertragungszeitraum.
Einrichtung und OnboardingPreis und Leistungsumfang noch festzulegen.
Schulung120,00 EUR netto pro Stunde.
AnwendungssupportPreis bzw. Supportmodell noch festzulegen.

Founding-Modell

Einmaliger Founding-Beitrag: 5.000,00 EUR netto

  • Der Founding-Beitrag ist nicht rückerstattbar.
  • Er wird fortlaufend mit zukünftigen FiliTime-Nutzungsgebühren des Founding-Kunden verrechnet.
  • Ein nicht verbrauchter Anrechnungsbetrag wird bei Vertragsende nicht ausgezahlt.

Zusätzliche Founding-Leistungen:

  • kostenlose Standard-Datenmigration von FiliTime 1.0 zu FiliTime 2.0,
  • kostenlose Standardeinrichtung,
  • kostenloses Standard-Onboarding,
  • kostenlose Einführungsschulung,
  • drei Monate kostenloser Anwendungssupport ab individueller Produktivsetzung,
  • anschließend bevorzugte Bearbeitung von Supportanfragen,
  • Mitgestaltungsmöglichkeiten bei FiliTime 2.0,
  • frühzeitiger Zugang zu ausgewählten neuen Funktionen,
  • bevorzugte Einbindung in weitere Softwareentwicklungen von FiliTime.